Bitte gib die gewünschte Anzahl beim entsprechenden Produkt an und fülle das nachfolgende Bestellformular aus.
Der Verein O.S.K.A.R. (Organisation + Durchführung von Sport-, Kultur- und anderen Anlässen in der Region) ist ein Verein im Sinne des Art. 60ff des ZGB; er hat seinen Sitz in Schmitten.
Organisation und Durchführung von Sport- Kultur und anderen Anlässen sowie Produktion und Förderung von Projekten.
Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über folgende Mittel:
Die Organe des Vereins sind:
Das oberste Organ des Vereins ist die Generalversammlung. Eine ordentliche Generalversammlung findet jährlich statt. Zur Generalversammlung werden die Mitglieder mind. 20 Tage im Voraus schriftlich unter Angabe der Traktanden eingeladen. Einladungen per E-Mail sind gültig. Anträge zuhanden der Generalversammlung sind bis spätestens 14 Tage schriftlich an den Vorstand zu richten.
Die Generalversammlung hat folgende Aufgaben und Kompetenzen:
Jede ordnungsgemäss einberufene Generalversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Über die gefassten Beschlüsse ist ein Beschlussprotokoll abzufassen.
Der Vorstand besteht aus mindestens 5 Personen. Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen. Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss diesen Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand konstituiert sich selber.
Die Generalversammlung wählt 2 Rechnungsrevisoren, welche die Buchführung kontrollieren und mindestens einmal jährlich eine Stichkontrolle durchführen. Die Revisionsstelle erstattet dem Vorstand zuhanden der Generalversammlung Bericht und Antrag. Die Amtszeit beträgt 2 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Eintritt von Mitgliedern kann jederzeit erfolgen. Die Mitgliedschaft wird rechtsgültig bei Einzahlung des Mitgliederbeitrages.
Das Austrittschreiben muss mind. 4 Wochen vor der ordentlichen Generalversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden. Für das angebrochene Vereinsjahr ist der volle Mitgliederbeitrag zu bezahlen.
Mitglieder, welche die Interessen oder das Ansehen des Vereins gefährden, können bei Entscheid an der Generalversammlung ausgeschlossen werden.
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von der qualifizierten Mehrheit der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle einer Auflösung entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
Für die Verbindlichkeiten haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Anträge auf Statutenrevision sind den stimmberechtigen Mitgliedern wenigstens 30 Tage vor der Generalversammlung mitzuteilen.
Die vorliegenden, an der Gründungsversammlung vom 7. September 1998 genehmigten Statuten, treten auf den 1. Oktober 1998 in Kraft. Genehmigt an der Gründungsversammlung vom Montag, 7. September 1998.
Revidiert an der Generalversammlung vom Freitag, 21. September 2001.
Revidiert an der Generalversammlung vom Freitag, 15. September 2017.
Ursula Zurkinden, Mitgliederverwalterin
Alexandra Hächler, Beisitzerin