Art.1 Rechtsform und Sitz des Vereins
Der Verein "O.S.K.A.R." (Organisation + Durchführung von
Sport-, Kultur- und anderen Anlässen in der Region) ist ein Verein
im Sinne des Art. 60ff des ZGB; er hat seinen Sitz in Schmitten.
Art.2 Zweck des Vereins
Organisation und Durchführung von Sport-, Kultur- und anderen Anlässen.
Art.3 Mittel
• Einnahmen bei Veranstaltungen
• Mitgliederbeiträge
• Beiträge von Gemeinde- und Pfarreibehörden
• Sponsorenbeiträge
Art.4 Organisation
Die Organe sind:
• Die Generalversammlung der Mitglieder
• Der Vorstand
• Die Rechnungsprüfungskommission
Der Vorstand
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
• 1 Präsident/-in
• 1 Sekretär/-in
• 1 Kassierer/-in
• Beisitzer/-innen
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre
Art.6 Rechnungsprüfungs-Kommission
Die Rechnungsprüfungskommission setzt sich wie folgt zusammen: 2
Revisoren, wovon 1 Revisor im Vorstand als Beisitzer fungiert.
Art.7 Mitgliedschaft
1. Jede Person kann Mitglied des Vereins
"O.S.K.A.R." werden, sofern das schriftliche Beitrittsgesuch
an der Generalversammlung mehrheitlich angenommen wird.
2. Über die Höhe der Mitgliederbeiträge entscheidet die
Generalversammlung.
3. Der Mitgliederbeitrag beträgt maximal Fr. 100.–
Art.8 Austritt
Der Austritt kann auf Ende September erfolgen. Austrittsgesuche sind schriftlich
einzureichen.
Art.9 Ausschluss
1. Mitglieder, welche die Interessen oder das Ansehen des Vereins gefährden,
können ausgeschlossen werden.
2. Dem Ausgeschlossenen steht innert 30 Tagen nach Beschluss das Rekursrecht
zu.
Art.10 Generalversammlung
1. Jedes Aktiv-Mitglied hat eine Stimme, sei dies bei Wahlen, Genehmigungen
von Anträgen usw.
2. Über gestellte Anträge wird offen abgestimmt. Bei Stimmengleichheit
gibt der Präsident den Stichentscheid.
Art.11 Auflösung
1. Die Generalversammlung kann, sofern mehr als die Hälfte der Aktiv-Mitglieder
anwesend sind und eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten
sich dazu ausspricht, die Auflösung des Vereins beschliessen. Zu
diesem Zweck ist eigens eine Generalversammlung einzuberufen.
2. Über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle einer Auflösung
entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.
Art.12 Haftung
Für die Verbindlichkeit haftet nur das Vereinsvermögen. Eine
persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Art.13 Statutenrevision
1. Anträge auf Statutenrevision sind den stimmberechtigten Mitgliedern
wenigstens 30 Tage vor der Generalversammlung mitzuteilen.
2. Über die abgeänderten Statuten kann bei einer Totalrevision
in globo abgestimmt werden. Bei einer Teilrevision wird artikelweise abgestimmt.
Statutenändereungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden
Stimmberechtigten.
Art.14 Schlussbestimmung
1. Die vorliegenden, an der Gründungsversammlung vom 7. September
1998 genehmigten Statuten, treten auf 1. Oktober 1998 im Kraft.
2. Genehmigt an der Gründungsversammlung vom Montag, 7. September
1998
Der Präsident: Hubert Dietrich
Die Sekretärin: Irma Götschmann