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Zweck 

Der Verein O.S.K.A.R wurde am 7. September 1998 im Restaurant Linde, Berg bei Schmitten gegründet und verfolgt das Ziel, Sport und Kultur in der Region Deutschfreiburg und im angrenzenden Bernbiet zu fördern.
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Vorteile einer Mitgliedschaft 

Als O.S.K.A.R.-Mitglied profitieren Sie sowohl an den vereinseigenen Anlässen als auch an den Anlässen unseres Partnervereins frivents von ermässigten Eintrittspreisen. Im Shop finden Sie Produkte, die Sie zu einem reduzierten Preis beziehen können. Im Kino Laupen haben Sie auf allen Vorstellungen, auf welche nicht bereits eine Reduktion erfolgt, eine Ermässigung von Fr. 2.-. Ebenfalls im Bowling-Center Fribowling in Freiburg kommen Sie in den Genuss von Vergünstigungen. Mit Ihrer Mitgliedschaft unterstützen Sie aber auch unser Bestreben, Deutschfreiburg und das angrenzende Bernbiet mit kulturellen und sportlichen Anlässen zu bereichern. Ihre Mitgliedschaft ist uns ein Ansporn und ein Danke für unser Engagement!
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Vorstandsmitglieder 

Präsident

Hubert Dietrich Hubert Dietrich Info
F.X.Müllerstrassse 10
3185 Schmitten

Vize-Präsident

vakant

Sekretariat

Regina Wohlhauser Regina Wohlhauser Info
Auroraweg 22
3185 Schmitten

Ressort Kino

Claudine Meier Claudine Meier Info
Kreuzmattstr. 62
3185 Schmitten/FR

Kassiererin

Tanja Ackermann Tanja Ackermann Info
Vorstatt 14
3375 Inkwil

Beisitzerin

Alexandra Hächler Alexandra Hächler Info
Wiler 2
3185 Schmitten

Beisitzer

Christoph Wüthrich Christoph Wüthrich Info
Bethlehem 1
3185 Schmitten

Revisor

Werner Rappo
Kreuzmattstrasse 28
3185 Schmitten

Revisorin

Marie-Anne Hermann Marie-Anne Hermann Info
Oberstockerli
3185 Schmitten

Statuten 

Art.1 Rechtsform und Sitz des Vereins

Der Verein "O.S.K.A.R." (Organisation + Durchführung von Sport-, Kultur- und anderen Anlässen in der Region) ist ein Verein im Sinne des Art. 60ff des ZGB; er hat seinen Sitz in Schmitten.

Art.2 Zweck des Vereins

Organisation und Durchführung von Sport-, Kultur- und anderen Anlässen.

Art.3 Mittel

• Einnahmen bei Veranstaltungen
• Mitgliederbeiträge
• Beiträge von Gemeinde- und Pfarreibehörden
• Sponsorenbeiträge

Art.4 Organisation

Die Organe sind:
• Die Generalversammlung der Mitglieder
• Der Vorstand
• Die Rechnungsprüfungskommission

Der Vorstand

Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
• 1 Präsident/-in
• 1 Sekretär/-in
• 1 Kassierer/-in
• Beisitzer/-innen
Die Amtsdauer beträgt 2 Jahre

Art.6 Rechnungsprüfungs-Kommission

Die Rechnungsprüfungskommission setzt sich wie folgt zusammen: 2 Revisoren, wovon 1 Revisor im Vorstand als Beisitzer fungiert.

Art.7 Mitgliedschaft

1. Jede Person kann Mitglied des Vereins "O.S.K.A.R." werden, sofern das schriftliche Beitrittsgesuch an der Generalversammlung mehrheitlich angenommen wird.
2. Über die Höhe der Mitgliederbeiträge entscheidet die Generalversammlung.
3. Der Mitgliederbeitrag beträgt maximal Fr. 100.–

Art.8 Austritt

Der Austritt kann auf Ende September erfolgen. Austrittsgesuche sind schriftlich einzureichen.

Art.9 Ausschluss

1. Mitglieder, welche die Interessen oder das Ansehen des Vereins gefährden, können ausgeschlossen werden.
2. Dem Ausgeschlossenen steht innert 30 Tagen nach Beschluss das Rekursrecht zu.

Art.10 Generalversammlung

1. Jedes Aktiv-Mitglied hat eine Stimme, sei dies bei Wahlen, Genehmigungen von Anträgen usw.
2. Über gestellte Anträge wird offen abgestimmt. Bei Stimmengleichheit gibt der Präsident den Stichentscheid.

Art.11 Auflösung

1. Die Generalversammlung kann, sofern mehr als die Hälfte der Aktiv-Mitglieder anwesend sind und eine Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden Stimmberechtigten sich dazu ausspricht, die Auflösung des Vereins beschliessen. Zu diesem Zweck ist eigens eine Generalversammlung einzuberufen.
2. Über die Verwendung des Vereinsvermögens im Falle einer Auflösung entscheidet die Generalversammlung auf Vorschlag des Vorstandes.

Art.12 Haftung

Für die Verbindlichkeit haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

Art.13 Statutenrevision

1. Anträge auf Statutenrevision sind den stimmberechtigten Mitgliedern wenigstens 30 Tage vor der Generalversammlung mitzuteilen.
2. Über die abgeänderten Statuten kann bei einer Totalrevision in globo abgestimmt werden. Bei einer Teilrevision wird artikelweise abgestimmt. Statutenändereungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmberechtigten.

Art.14 Schlussbestimmung

1. Die vorliegenden, an der Gründungsversammlung vom 7. September 1998 genehmigten Statuten, treten auf 1. Oktober 1998 im Kraft.
2. Genehmigt an der Gründungsversammlung vom Montag, 7. September 1998

 

Der Präsident: Hubert Dietrich
Die Sekretärin: Irma Götschmann
 
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